Neues Kaufrecht seit dem 01.01.2022 | Molsbach + Bürger Rechtsanwälte

Neues Kaufrecht seit dem 01.01.2022

Neues Kaufrecht seit dem 01.01.2022 in Kraft. Der Gesetzgeber hat die Gewährleistung für neue und gebrauchte Verbrauchsgüter sowie elektronische Elemente erweitert und für Verbraucher verbessert.