Strafrecht

Wir vertreten Sie als Strafverteidiger auf Honorarbasis sowie als Pflichtverteidiger bei allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in ganz Deutschland in erster Instanz, als auch in Rechtsmittelverfahren.

  • Vertretung der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren vor allen Behörden
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Strafbefehlen
  • bundesweite Strafverteidigungen vor allen deutschen Strafgerichten
  • Pflichtverteidigungen
  • Verteidigungen im Jugendstrafrecht
  • Vertretung von Straftatopfern
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretungen im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht / Führerscheinentzug

Verteidigung

Unangenehm ist der Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft in jedem Fall. Wenn dabei noch strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, ist oft frühzeitiger Rat gefragt, um das Verfahren für Sie möglichst optimal zu gestalten. Die Freigabe von beschlagnahmten Gegenständen, die Außervollzugsetzung von Haftbefehlen sowie die Begleitung zu Vernehmungen erfordern profunde Kenntnisse des Straf- und Strafprozessrechtes.

Wir vertreten Sie bei allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof in ganz Deutschland in erster Instanz, als auch in Rechtsmittelverfahren.

0351 4796160

Nebenklagevertretung

Als Opfer von schweren Straftaten gegen Sie oder gegen nahe Angehörige können Sie sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich zeitnah und umfassend über den Stand des Verfahrens zu informieren und die Staatsanwaltschaft bei den Bemühungen um eine umfassende Aufklärung des Falles durch sachgerechte Anträge und Anregungen zu unterstützen.

Damit Sie die Ihnen dabei zustehenden Möglichkeiten richtig und vollständig ausüben können, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. So können wir Akteneinsicht in die Polizeiakte nehmen und so das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen feststellen.

Auch durch einen Antrag auf Schadensersatz im Adhäsionsverfahren kann unter Umständen ohne weitere Umwege zugleich noch Schadensersatz erlangt werden.

0351 4796160

Zeugenbeistand / Opferschutz

Immer häufiger ist festzustellen, dass die Opfer von Straftaten, sofern sie als bezeugende Person im Strafverfahren benötigt werden, sich der straffällig gewordenen Person gegenüber ausgeliefert sehen. Gerade in Gewaltstrafsachen versucht die Täterschaft durch Einflussnahme auf das Opfer dieses zu einer günstigen Aussage zu veranlassen oder drohen mit Rache für ungünstige Aussagen.

Hier bestehen verschieden Möglichkeiten des Opferschutzes und in den neusten Fassungen der Strafprozessordnung sind diese Möglichkeiten noch erweitert worden. Um diese Rechte zu kennen und in Anspruch nehmen zu können, sind wir Ihnen gern behilflich. Wir stellen die erforderlichen Anträge und begeleiten Sie zu Vernehmungen sowohl zur Polizei als auch zu Gericht.

Die Beiordnung einer Anwaltschaft ist mittlerweile in vielen Fällen vorgesehen, sodass eine Übernahme der Anwaltskosten durch die Staatskasse in Betracht kommen kann.

Formular-Download

Gern können Sie die hier bereitgestellten Formulare verwenden. Wir können Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten, wenn Sie diese herunterladen, ausfüllen und uns vorab postalisch, elektronisch oder per Fax zusenden.

Michael Bürger

Ein Punkt, der oftmals vergessen wird, ist der Antrag auf Schadensersatz beim Strafrichter – so kann manchmal ohne weitere Umwege zugleich noch Schadensersatz erlangt werden.

Dr. Michael Bürger buerger@molsbach-buerger.de