Arbeitsrecht

Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gefährden nicht selten die Existenz einer der beiden Parteien. Deshalb gibt der Gesetzgeber im Arbeitsrecht klare Regeln dafür vor, wie Arbeitsverträge abzuschließen sind, welche Rechte und Pflichten das Arbeitsverhältnis mit sich bringt und auf welche Art und Weise es - im Streitfall - zu beenden ist. Nur wer beide Seiten kennt und beachtet, bewahrt sich selbst vor unangenehmen Überraschungen, wenn er etwa durch einen einfachen Formfehler Nachteile hinnehmen muss, auch wenn sie seinem „Gerechtigkeitsempfinden“ widersprechen. Weil unsere Kanzlei regelmäßig sowohl die eine als auch die andere Seite vertritt, erhalten unsere Mandanten:innen die umfassendste Beratung und Vertretung, die ihre Möglichkeiten realistisch beurteilt und zu einem optimalen Ergebnis führt.

  • Urlaubsgeldzahlungen
  • Vergütung von Urlaub und Überstunden in Geld
  • Arbeitsverweigerungen
  • Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall
  • Mutterschutzbestimmungen
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutz
  • Arbeitszeugnisse

Kündigung ist nur die Spitze des Eisbergs

Streitigkeiten im Arbeitsrecht können nicht erst entstehen, wenn eine der beiden Parteien das Arbeitsverhältnis beenden möchten.

Abmahnungen, Urlaubsgeldzahlungen oder Vergütung von Urlaub und Überstunden in Geld, Arbeitsverweigerungen, Zeugnisformulierungen, Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutzbestimmungen oder die Befristung von Arbeitsverträgen: Die Liste der möglichen Streitpunkte ist lang! Deshalb sollte jeder Arbeitgeber sich vom Anwalt grundsätzlich über die Gestaltung seiner Arbeitsverträge beraten lassen und auch Arbeitnehmer finden bei Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit einzelner Bestimmungen Klarheit.

„Verhaltenstraining“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auch wer im Recht ist, kann sich durch falsches Verhalten leicht ins Unrecht manövrieren. Zwei Beispiele: Eine sachlich begründete Kündigung des Arbeitsgebers ist unwirksam, wenn sie nicht von der richtigen - also dazu bevollmächtigten - „Person“ unterschrieben wurde. Auf der anderen Seite wird auch eine sachlich unbegründete Kündigung u.U. wirksam, wenn der Arbeitnehmer ihr nicht binnen drei Wochen vor Gericht widerspricht. Woher soll der Laie so etwas wissen? Von uns! Eben darum sollte in strittigen Kündigungsfällen der Weg zum Anwalt Pflicht sein.

"Wundertüte" Tarifvertrag

In tarifgebundenen Unternehmen entpuppen sich die laufend erneuerten Tarifverträge nicht selten als Wundertüte. Denn oft stellen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber erst im Streitfalle fest, was dort eigentlich vereinbart wurde. Dabei ergibt sich aus dem Tarifvertrag eine Vielzahl von Ansprüchen oder Pflichten, die der Arbeitsvertrag mit seinem unauffälligen Verweis auf den Tarifvertrag nicht erkennen lässt. Ob die tarifvertragliche Regelung im Zweifel für oder gegen den eigenen Standpunkt steht, kann nur beantworten, wer sie kennt und in Streitfällen auszulegen weiß. Hier hilft Ihnen Bärbel Molsbach, die als Fachanwältin für Arbeitsrecht nicht nur daran interessiert sondern auch dazu verpflichtet ist, sich in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen auf dem Laufenden zu halten.

Formulardownload

Gern können Sie die hier bereitgestellten Formulare verwenden. Wir können Ihr Anliegen noch schneller bearbeiten, wenn Sie diese herunterladen, ausfüllen und uns vorab postalisch, elektronisch oder per Fax zusenden.

Bärbel Molsbach

Die Fristen im Arbeitsrecht sind oftmals sehr kurz – das erfordert oft schnelles Handeln.

Bärbel Molsbach molsbach@molsbach-buerger.de